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Offene Hilfen

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Unsere Adresse:
Offene Behindertenarbeit der Lebenshilfe
Fallweg 43
92224 Amberg
Tel.: (0 96 21) 3 08 26 6
Fax: (0 96 21) 3 08 29 9
Leitung: Hildegard Legat


Familienentlastender Dienst
Freizeitgestaltung
Wer kann die Angebote der offenen Hilfen in Anspruch nehmen?
Wie arbeiten die offenen Hilfen?
Wer trägt die Kosten?

 

Was ist das? Die Offene Behindertenarbeit ist ein Teilbereich der Lebenshilfe Amberg-Sulzbach,
der an die Familien mit einer Vielzahl von Angeboten herantritt, aus denen das entsprechende
und passende ausgewählt werden kann.

Offene Behindertenarbeit
Familienentlastender Dienst:
Dieser Dienst hat die Aufgabe, Familien mit behinderten Angehörigen eine individuelle Unterstützung in der Betreuung und Pflege zu geben.
Die Familien erfahren so eine punktuelle Entlastung in ihrer Alltagssituation gegeben. Wir wollen helfen, die Pflegebereitschaft der Familien zu erhalten und zu stärken. Seelische und körperliche Überlastung soll so vermieden werden.

Die Angebote:
- stundenweise Betreuung innerhalb oder außerhalb der Familie
- Möglichkeit der Kurzzeitunterbringung
- Begleitdienst zu Ärzten oder Behörden
- Hilfe bei der Regelung der Kostenübernahme
- Beratung und Information
- Vermittlung von Kurzzeitpflege oder anderen sozialen und pflegerischen Hilfen
- Abrufung des Pflichtpflegeeinsatzes über den FeD
- Durchführung von Urlaubsfreizeitmaßnahmen

Familienentlastender Dienst
Familienentlastender Dienst
Freizeitgestaltung: Die angebotenen Aktionen sollen:
- den behinderten Menschen aus seiner Isolation führen
- den behinderten Menschen zu mehr Selbstbestimmung führen.
Selbsvertrauen und -bewußtsein stärken.
- Kontakte zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen ermögliche.

Die Angebote:
- Freizeitprogramm: Hier hat jeder die Möglichkeit sich nach Lust und Laune zu einzelnen Veranstaltungen anzumelden. Das Angebot reicht von gemeinsamen Kochen über Basteln bis zu Konzert- und Museumsbesuchen usw.

  Freizeitgestaltung
  - feste Integrativgruppen: In regelmäßigen Abständen treffen sich behinderte und nichtbehinderte Jugendliche und Erwachsene zur gemeinsamen
- Freizeitgestaltung. In der Regel steht einem behinderten Teilnehmer ein nichtbehinderter Teilnehmer zur Seite. So sollen Gruppen- und Gemeinschaftsgefühl gestärkt und Verantwortungsbewußtsein gefördert werden.
  Freizeitgestaltung
 
  - Kooperation mit dem Max-Reger-Gymnasium Amberg:
Es finden gemeinsame Konzertbesuche statt - aber auch ganze Wochenenden werden gemeinsam gestaltet und verlebt. Wir versuchen so, uns zu wechselseitigem und gemeinsamen Lernen anregen zu lassen.
Immer wieder gehen wir auch mit den erarbeiteten Projekten in die Öffentlichkeit um unsere Arbeit zum Gegenstand aktiver Auseinandersetzung zu machen.
  Freizeitgestaltung
Wer kann die Angebote der OBA in Anspruch nehmen? - Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in einer Einrichtung der Lebenshilfe untergebracht sind und deren Familien
   
Wie arbeitet die OBA?
- Eltern oder gesetzliche Vertreter wenden sich an die Leitung
- gemeinsam wird eine geeignete Form der Unterstützung gewählt.
- die Leitung vermittelt geeignete Helfer
- über Freizeitangebote und Gruppenbetreuung wird durch Rundbriefe informiert.
   
Wer trägt die Kosten? - die Pflegeversicherung (sofern der Betroffene in einer Pflegestufe ist)
- die Familien
- die Teilnehmer durch Beiträge
- das Land und die Stadt durch Zuschüsse
- die Lebenshilfe Amberg-Sulzbach durch Eigenmittel